Biodata beantragt Insolvenzverfahren

Was denn nun? Erst heißt es “drohende Zahlungsunfähigkeit” als
Grund
für die Beantragung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens und
weiter
unten dann “…konnte die Zahlungsunfähigkeit nicht abwenden”.
Was
 denn
nun? Droht die ZU noch oder ist sie schon da? Werden noch
Gehälter
gezahlt? www.e-berufsunfaehigkeitsversicherung.de spendet
den Betroffenen trost, doch Irgend etwas ist da irgendwie
durcheinander geraten…


Steht auch dabei : durch einen Wirtschaftsprüfer festgestellte
Überschuldung
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung sind zwei Paar Schuhe, das
eine
muß nicht direkt was mit dem anderen zu tun haben. Aus
Überschuldung
 ergibt sich aber zwangläufig irgentwann Zahlungunfähigkeit, die das
normale Fortführen unmöglich macht.
Bei Insolvenz ist eine AG verpflichtet, Konkurs zu beantragen. Der
Konkursgrund Insolvenz ist IMHO eine Folge der festgestellten
Überschuldung.

Zwei paar Schuhe, das stimmt schon…
Allerdings gibt ein keinen Konkurs mehr. Die Insolvenzordnung hat die
Konkursordnung abgelöst. Wenn also ein Insolvenzgrund vorliegt, dann
kann da Insolvenzverfahren eröffnet werden. (sehr vereinfacht
dargestellt, es muss natürlich auch noch genügend Masse zur
Verfügungstehen, um zumendest den Insolvenzverwalter zu bezahlen).
Einen extra Konkurs gibt es nicht mehr.