Re: Wolframdraht JA , JPEG – NEIN? – JPEG-Patent wird überprüft

Selbst wenn man Softwarepatente als zulässig ansieht, muß man doch
einsehen, daß im Gegensatz zum Wolframdraht, dessen Marktbedeutung
sich mehr oder weniger alleine aus seiner Qualität ableitet und auch
problemlos ersetzt werden könnte, wenn sich im nach Jahren jemand mit
Patentansprüchen udn Lizenzforderungen meldet, sich bei einem Patent
auf ein bestimmtes Grafikformat bzw. dessen zugrundeliegenden
Kompressionsalgorithmus die Marktbedeutung nur teilweise aus der
Qualität oder technischen Überlegenheit sondern vielmehr aus der
gegebenen Verbreitung ergibt. Und diese Verbreitung wurde vorallem
möglich durch die lizenzgebührenfreie Nutzungsmöglichkeit.
Wenn jetzt also jemand nach Jahren der Marktdurchdringung (die ja
nicht sein Verdienst war) kommt und ein vorher geheimgehaltenes
Patent auskramt um damit seinen Verdienst aus der vorhandenen
Marktdurchdringung zu ziehen, ist das IMHO sehr verwerflich.
Auch kann man im Gegensatz zum Wolframdraht nicht einfach auf eine
andere Technologie umsteigen, die vielleicht technisch nicht die
selbe Qualität, aber dafür lizenzgebührenfrei ist, weil bei
Dateiformaten und Protokollen einzig und allein Marktdurchdringung
über Erfolg und Nichterfolg entscheidet.
IMHO sollten Patente verfallen, wenn der Patentbesitzer sich nicht um
die Verwertung kümmert. Ungefähr so wie Marken verfallen können, wenn
sie nicht angewendet werden.
Gruß
Henk

Monday, May 26th, 2008 Allgemein